
Führerscheinklassen
B, BL, BL”17”, B+C
Klasse B
Ausbildung B ab 17,5 Jahre
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem
Lenkerplatz und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
• Kraftfahrzeuge mit drei Rädern (Beispiel: Trikes)
• Motorfahrräder (Mopeds und Mofas) - Führerschein ersetzt Mopedausweis
• 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge und alle Quads
Klasse B „L17“
Ausbildungsbeginn B mit "L" - Duale-Ausbildung: 17,5 Jahre
Klasse B §122-“L“
Ausbildungsbeginn B mit "L" - Duale-Ausbildung: 17,5 Jahre
Klasse B & C
C-Schein Anmeldung ab 17,5 Jahren möglich.
Einschränkung bei C-Schein:
bis 21 Jahre auf LKW bis 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Bei Ausbildung und Prüfung mit unserem Lkw (16-Tonner) unter 21 Jahren, geht am 21. Geburtstag der C automatisch (ohne Prüfung) in C über