
Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung
Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung
Der Beruf als Fahrlehrer
Ein staatlich geprüfter Fahrlehrer ist zu Abhaltung von praktischem Unterricht (Fahrstunden) in Fahrschulen berechtigt.
Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Fahrlehrer-Prüfung:
Besitz einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse(n) seit mind. 3 Jahren
Nachweis von mind. 3 Jahren Fahrpraxis mit den Fahrzeugen der angestrebten Klasse(n) oder
Nachweis von 1 Jahr Fahrpraxis und Absolvierung eines Praxis-Ersatzseminares der betreffenden Klasse (Praxis-Ersatzseminare sind bei den Klassen A, C, E und F möglich). Die nachgewiesene Fahrpraxis muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen.
Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Kraftfahrgesetzes, d.h. der Bewerber darf in den letzten Jahren nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.
Der Beruf als Fahrschullehrer
Ein staatlich geprüfter Fahrschullehrer ist zur Abhaltung von theoretischem und praktischem Unterricht (Theoriekurs und Fahrstunden) an Fahrschulen berechtigt.
Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Fahr(schul)lehrer-Prüfung:
Besitz einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse(n) seit mind. 3 Jahren
Nachweis von mind. 3 Jahren Fahrpraxis mit den Fahrzeugen der angestrebten Klasse(n) oder Nachweis von 1 Jahr Fahrpraxis und Absolvierung eines Praxis-Ersatzseminares der betreffenden Klasse (Praxis-Ersatzseminare sind bei den Klassen A, C, E und F möglich). Die nachgewiesene Fahrpraxis muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen.
Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Kraftfahrgesetzes, d.h. der Bewerber darf in den letzten Jahren nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.
Reifezeugnis (eine in Österreich gültige Matura, keine B-Matura) oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer während der letzten 8 Jahre, wovon mind. 1 Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrages erforderlich ist.
Kursumfang / Lehrstoff
- Theoriekurs Fahrlehrer:
Abschnitte aus STVO, KFG, KDV, FSG
Gefahrenlehre
Fahrphysik
Fahrzeugtechnik
Aufbau des praktischen Lehrplanes
Allgemeine Rechtskunde
Pädagogische und psychologische Grundlagen
Berufsrecht
Praxiskurs Fahrlehrer
Übungen aus dem praktischen Lehrplan
Mitfahren und Selbstfahren bei Schulfahrten*
*(kann auf Wunsch auch bei anderen Fahrschulen erfolgen)
Zusatzkurs Fahrschullehrer:
Pädagogik 2: Grundsätze der Unterrichtsgestaltung
Unterrichtsübungen: Vorbereitung u. Durchführung des Vortrags
Mathematik‐Vorbereitung: mathem. Grundlagen f. Kursteilnehmer ohne Matura
Fachrechnen: Grundlagen u. Rechenbeispiele aus der Mechanik
Lernunterlagen:
Lernunterlagen zu den einzelnen Abschnitten sind im Paketpreis enthalten. Empfehlung der Fahrlehrer-°©‐Schule: „ARBÖ“–KFG/STVO/FSG Extra ‐Kosten ca. € 60.-
Angebot zu den Ausbildungen finden Sie unter dem Punkt Downloads