
Klasse B „L17“
Ausbildungsbeginn B L17: 15,5 Jahre
Deine Ausbildung:
Theorie-Ausbildung:
32 UE (20 UE Grund + 12 UE spezifisches Wissen B)
Praxis-Ausbildung:
12 UE Fahrstunden zwischen 9.05 und 16.55 Uhr (außer Nachtfahrt)
Vor- + Grundschulung
Theoretische Einweisung aller Begleiter (Kursbeitrag)
mind. 1000 km mit Begleiter
2 UE Beobachtungsfahrt mit Begleiter + Besprechung
mind. 1000 km mit Begleiter
2 UE Perfektionsschulung mit Fahrschul-Fahrzeug
1 UE Prüfungsvorbereitung
Prüfung:
1 PC-Prüfung in der Fahrschule ab 15,5 Jahre
1 FAHR-Prüfung ab dem 17. Geburtstag
--> Prüfungspaket (PC + Fahr-Prüfung) 230,- Euro
Gesamt-Paket inkl. Prüfung ab 1.699,-
Fahrschulunabhängige Kosten:
Verwaltungsgebühr: inkludiert
Erste Hilfe Kurs 75,- Euro (falls notwendig)
Verkehrsmedizinische Untersuchung 35,- Euro
behördliche Führerschein-Ausstellungs-Gebühr
Anforderungen an den Begleiter:
Mindestens seit sieben Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse B
In den letzten drei Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt
In den letzten drei Jahren nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahr-rechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft wurde
Besonderes Naheverhältnis zum Fahrschüler
Wenn der Begleiter nicht selbst der Erziehungsberechtigte des Fahrschülers ist, ist eine Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten erforderlich.
Der Begleiter darf nur in Ausnahmefällen mehr als zwei Bewerber innerhalb eines Jahres ausbilden. Für einen Fahrschüler sind bis zu 2 Begleiter möglich.
Das Ausbildungs-Fahrzeug
muss keine besonderen Anforderungen erfüllen,sollte aus versicherungstechnischen Gründen eine österreichische Zulassung haben. Falls Sie eine Kaskodeckung brauchen, müssen Sie dies mit ihrer Versicherung klären. Ihre Haftpflichtversicherung deckt diese Ausbildung