ProDrive Instruktor-Ausbildung
A + B

Um als Instruktor im Rahmen der Mehrphasenausbildung tätig sein zu können, sind folgende Vorraussetzungen erforderlich:

1.         Vollendung des 24. Lebensjahres

2.         5 Jahre Besitz der jeweiligen Führerschein-Klasse

3.         keine Bestrafung gem.§ 99 Abs.1, 1a, 1b und 2 StVO 1960

            innerhalb der letzten 5 Jahre

4.         keine Bestrafungen wegen gerichtlicher Delikte, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten bedroht sind

5.         Ausbildung in den Fachbereichen Verkehrspsychologie und

            Pädagogik – 23 Stunden=eigener Kurs (entfällt für Fahrlehrer)

6.         Theoretische und praktische Ausbildung der angestrebten

            Instruktorenqualifikation

                  Teilnahme an mindestens 3 Fahrsicherheitstrainings pro angestrebter Führerscheinklasse

+ Ansuchen um Zulassung(Strafregister-Auszug+Bestätigungen,etc.)

instruktor@prodrive.at