Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung

Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung

Der Beruf als Fahrlehrer

  • Ein staatlich geprüfter Fahrlehrer ist zu Abhaltung von praktischem Unterricht (Fahrstunden) in Fahrschulen berechtigt.

  • Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Fahrlehrer-Prüfung:

  • Besitz einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse(n) seit mind. 3 Jahren

  • Nachweis von mind. 3 Jahren Fahrpraxis mit den Fahrzeugen der angestrebten Klasse(n) oder 

  • Nachweis von 1 Jahr Fahrpraxis und Absolvierung eines Praxis-Ersatzseminares der betreffenden Klasse (Praxis-Ersatzseminare sind bei den Klassen A, C, E und F möglich). Die nachgewiesene Fahrpraxis muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen.

  • Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Kraftfahrgesetzes, d.h. der Bewerber darf in den letzten Jahren nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.

Der Beruf als Fahrschullehrer

  • Ein staatlich geprüfter Fahrschullehrer ist zur Abhaltung von theoretischem und praktischem Unterricht (Theoriekurs und Fahrstunden) an Fahrschulen berechtigt.

  • Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Fahr(schul)lehrer-Prüfung:

  • Besitz einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse(n) seit mind. 3 Jahren

  • Nachweis von mind. 3 Jahren Fahrpraxis mit den Fahrzeugen der angestrebten Klasse(n) oder Nachweis von 1 Jahr Fahrpraxis und Absolvierung eines Praxis-Ersatzseminares der betreffenden Klasse (Praxis-Ersatzseminare sind bei den Klassen A, C, E und F möglich). Die nachgewiesene Fahrpraxis muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen.

  • Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Kraftfahrgesetzes, d.h. der Bewerber darf in den letzten Jahren nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.

  • Reifezeugnis (eine in Österreich gültige Matura, keine B-Matura) oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer während der letzten 8 Jahre, wovon mind. 1 Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrages erforderlich ist.

Kursumfang / Lehrstoff

- Theoriekurs Fahrlehrer:

Abschnitte aus STVO, KFG, KDV, FSG

Gefahrenlehre

Fahrphysik

Fahrzeugtechnik

Aufbau des praktischen Lehrplanes

Allgemeine Rechtskunde

Pädagogische und psychologische Grundlagen

Berufsrecht

Praxiskurs Fahrlehrer

Übungen aus dem praktischen Lehrplan 

Mitfahren und Selbstfahren bei Schulfahrten*

*(kann auf Wunsch auch bei anderen Fahrschulen erfolgen)

Zusatzkurs Fahrschullehrer:

Pädagogik 2: Grundsätze der Unterrichtsgestaltung 

Unterrichtsübungen: Vorbereitung u. Durchführung des Vortrags

Mathematik‐Vorbereitung: mathem. Grundlagen f. Kursteilnehmer ohne Matura

Fachrechnen: Grundlagen u. Rechenbeispiele aus der Mechanik

Lernunterlagen:

Lernunterlagen zu den einzelnen Abschnitten sind im Paketpreis enthalten. Empfehlung der Fahrlehrer-°©‐Schule: „ARBÖ“–KFG/STVO/FSG Extra ‐Kosten ca. € 60.-

Angebot zu den Ausbildungen finden Sie unter dem Punkt Downloads